GARANTIEBESTIMMUNGEN FÜR LED PRODUKTE

STAND: MÄRZ 2019 CANDUS GmbH, Schneiderstr. 76, D – 40764 Langenfeld („Hersteller“) gewährt auf die im Folgenden definierten CANDUS Produkte eine Ersatzteilgarantie von 5 Jahren. Der Garantieanspruch basiert auf einer Bemessungslebensdauer der LED von 50.000h und ist auf 5 Jahre begrenzt. Für verbaute elektronische Komponenten wie EVGs gilt dies nur insoweit der jeweilige Hersteller keinen kürzeren Zeitraum definiert hat. Die Garantie gilt für die innerhalb der Europäischen Union und Schweiz installierten Innenleuchten und beginnt mit dem Datum des Lieferscheins. Handelswaren (zugekaufte Produkte, die unter Fremdlabel weiterverkauft werden) sind ausgeschlossen. Ein Lichtstromrückgang (1) der LED-Module von 0,45%/1000h bei weißem Licht und 0,7%/1000h bei Speziallichtfarben für Frischeprodukte ist zulässig und fällt nicht unter die Garantie. Die Garantie erstreckt sich auf Material, Konstruktions- und/oder Fabrikationsfehler und gilt für das gesamte Produkt, ausgenommen Verschleiß bzw. Verbrauchsteile. Ein Ausfall innerhalb der Nennausfallrate von 0,2%/1000h (2) bei elektronischen Bauteilen wie EVG und LED ist zulässig und fällt ebenso wie Verschmutzung und durch höhere Gewalt verursachte Fehler, Gleiches gilt für mechanische Beschädigungen wie z.B. Transportschäden sowie eventuell vorkommende Farbverschiebung von LED Produkten (1) Lichtstromangaben unterliegen einer Toleranz von +/- 10% ( 2 ) Lebensdauer und Degradation basieren auf einer Umgebungstemperatur von 25°C Die Garantie setzt nachweislich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus: a. Bestimmungsgemäßer Gebrauch der Produkte nach Maßgabe der jeweiligen Produkt- und Anwendungsspezifikation. b. Grenzwerte für Umgebungstemperatur, sowie Netzspannung dürfen nicht überschritten werden. c. Am Produkt dürfen keine vom Lieferzustand ab-weichende Modifikationen (z.B. Einbau von Notlichtkomponenten, Austausch gegen Fremd-EVG, Einbau von Steuerungskomponenten) vorgenommen werden und die Installation ist nach Maßgabe der Montageanweisung ausschließlich durch Fachpersonal durchzuführen. d. Die in der Montageanweisung vorgegebenen Wartungsanweisungen müssen eingehalten werden. Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach unserer Entscheidung das Produkt oder die fehlerhaften Bestandteile hiervon an einem unserer Standorte repariert, oder durch gleiche bzw. gleichwertige Ersatzprodukte ersetzt werden oder das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen wird. Bei Ersatz ist eine Abweichung von dem ursprünglichen Produkt auf Grund technischen Fortschritts, sowie eine vertretbare, geringe Abweichung hinsichtlich Design und Eigenschaften vorbehalten. Auf die Ersatzprodukte bzw. -teile wird für die restliche Zeit des Garantiezeitraums eine Garantie nach diesen Bedingungen übernommen. Von der Garantie sind insbesondere nicht umfasst: Betriebsausfallschäden, entgangener Gewinn und sonstige mittelbare wie unmittelbare Folgeschäden, vergebliche Aufwendungen, Ein- und Ausbaukosten, Hilfsmittel für Austausch etc. Die Garantieansprüche erlöschen, wenn diese nicht unverzüglich, nach Feststellung des Mangels unter Angabe der für die Bearbeitung des Garantiefalls notwendigen Daten gemeldet werden. Die Vorlage der Rechnung/ des entsprechenden Nachweises ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt und gelten unabhängig von der Garantie. Für das Rechtsverhältnis im Zusammenhang mit der Garantie gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Firmensitz der CANDUS GmbH in Deutschland.